Mietpreisbremse

Veröffentlicht am 17.12.2015 in Bundes-SPD

Preissprünge bei Neuvermietungen von 20, 30 oder 40 Prozent: So sah der Alltag in vielen deutschen Großstädten zuletzt aus. Wir haben die Mietpreisbremse eingeführt und den Irrsinn gestoppt. Denn wir wollen, dass auch für Normalverdiener das Wohnen in ihrer Straße und ihrem Kiez bezahlbar bleibt. Seit Juni 2015 darf die Miete bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Das gilt überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. So entlasten wir Mieter um etwa 850 Millionen Euro pro Jahr. Außerdem gilt das „Bestellerprinzip“. Und das heißt: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen – also meist der Vermieter.

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