Gilt die Widerhlungswahl auch für dich - Adressfinder

Veröffentlicht am 05.01.2024 in Wahlen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Dezember 2023 entschieden, dass die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in 455 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss.

In der nachfolgenden Suchmaske (klicke auf Suchmaske) könnt ihr Berliner Adressen eingeben. Nach Auswahl einer Anschrift aus dem Dropdownmenü erhaltet ihr die Rückmeldung, ob die Wiederholungswahl in dem zu der Anschrift zugehörigen Wahlbezirk – nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – am 11. Februar 2024 durchzuführen ist.
Suchmaske
Im Rahmen der teilweisen Wiederholungswahl ist es nicht zulässig neue Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber entsprechen denen der Hauptwahl vom 26.09.2021.
Die Abgrenzung der Urnen- und Briefwahlbezirke entspricht der Wahlgebietseinteilung der Haupwahl vom 26.09.2021.
 

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